Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 23.06.2022 - 42 Ca 10434/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46986
ArbG Berlin, 23.06.2022 - 42 Ca 10434/21 (https://dejure.org/2022,46986)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2022 - 42 Ca 10434/21 (https://dejure.org/2022,46986)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 42 Ca 10434/21 (https://dejure.org/2022,46986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei

    Nach Säumnis des Klägers im Gütetermin, klageabweisendem Versäumnisurteil sowie eingereichtem Einspruch von Seiten des Klägers, hielt das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 23.06.2022 (ArbG Berlin, 42 Ca 10434/21) das klageabweisende Versäumnisurteil aufrecht.

    Hinzu kommen die gleichgelagerten Verfahren vor dem ArbG Berlin (42 Ca 10434/21) und dem LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 21/22, zuvor ArbG Elmshorn) sowie - neben dem hiesigen Verfahren - zwei weitere Verfahren vor dem ArbG Gelsenkirchen und ArbG Hagen (2 Ca. 1421/21).

    (β) Das Arbeitsgericht Berlin verweigerte dem Kläger sodann mit Urteil vom 23.06.2022 (42 Ca 10434/21) einen Entschädigungsanspruch unter Hinweis auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Begehens.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22

    Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juni 2022 - 42 Ca 10434/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juni 2022 - 42 Ca 10434/21 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger eine Entschädigung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, wobei die Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, aber 6.000,00 Euro brutto nicht unterschreiten sollte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht